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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen uns als Marketing-Agentur (nachfolgend „Agentur“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Unsere Angebote richten sich sowohl an Verbraucher als auch Unternehmer; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

1. Leistungsumfang

Wir erbringen für unsere Kunden vielfältige Leistungen im Bereich Marketing und Kommunikation. Dazu zählen insbesondere:

  • Beratung: Strategische Marketing- und Kommunikationsberatung für Unternehmen und Selbständige.
  • Film- und Fotoproduktion: Konzeption, Dreh und Nachbearbeitung von Imagefilmen, Produktvideos sowie professionellen Fotos.
  • Social-Media-Betreuung: Einrichtung, Pflege und Management von Social-Media-Kanälen im Auftrag des Kunden.
  • Grafikdesign (Digital): Gestaltung digitaler Grafiken, Illustrationen und Layouts für Online-Medien.
  • Print-Design: Design von Printmaterialien (z. B. Messeauftritte, Broschüren, Visitenkarten) und Begleitung bis zur Druckvorstufe.

Der genaue Umfang der Leistungen wird für jedes Projekt individuell in Angebot und Auftrag festgelegt. Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen separat vereinbart und vergütet werden. Während der Projektplanung können Kundenwünsche im Rahmen des vereinbarten Umfangs berücksichtigt werden; weitergehende Änderungen des Umfangs bedürfen einer schriftlichen Anpassungsvereinbarung.

 

2. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

Bei Film- und Fotoprojekten behalten wir uns vor, die Abrechnung bereits mit Lieferung des Rohschnitts bzw. einer ersten Entwurfsversion vorzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt sind wesentliche Teile der Leistung (Konzeption, Dreharbeiten und erste Postproduktion) bereits erbracht. Diese Regelung stellt sicher, dass der Großteil unserer Arbeit unabhängig von der finalen Abnahme vergütet wird. Gegebenenfalls noch ausstehende Restleistungen oder Korrekturen werden im Anschluss durchgeführt, ohne die Fälligkeit der Hauptvergütung zu beeinträchtigen.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen Leistungen und Rechten an den erbrachten Arbeitsergebnissen vor. Insbesondere gehen urheberrechtliche Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung weitere Leistungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorkasse fortzuführen. Gesetzliche Ansprüche bei Zahlungsverzug (z. B. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe) bleiben unberührt.

 

3. Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des Honorars die Nutzungsrechte an den von uns im Rahmen des Auftrags geschaffenen Arbeitsergebnissen, jedoch ausschließlich für den im Vertrag vereinbarten Zweck und Umfang. Eine weitergehende Nutzung der Ergebnisse über den ursprünglich vereinbarten Projektzweck hinaus oder eine Bearbeitung/Veränderung der gelieferten Werke ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Insbesondere ist es ohne Einwilligung nicht erlaubt, aus bereitgestelltem Video- oder Bildmaterial eigenständig neue Filme, Grafiken oder andere Medienprodukte zu erstellen oder die Werke in anderer Weise als vereinbart weiterzuverwenden.

Fotos dürfen vom Kunden im Rahmen des vorgesehenen Verwendungszwecks frei eingesetzt werden (z. B. in Webauftritten, sozialen Medien oder Printpublikationen des Kunden). Eine Verwendung der Fotos für andere, nicht zum ursprünglichen Projekt gehörende Zwecke bedarf jedoch ebenfalls unserer Zustimmung, sofern nicht anderweitig vereinbart.

Wir weisen darauf hin, dass Urheber- und Kennzeichnungshinweise (z. B. Copyrightvermerke) von uns angebrachte oder in den Dateien enthaltene Hinweise vom Kunden nicht entfernt oder verändert werden dürfen, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.

Unabhängig von den dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechten sind wir berechtigt, die entstandenen Arbeitsergebnisse sowie den Namen bzw. das Logo des Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden (z. B. als Referenz auf unserer Website oder in Portfolios). Dies erfolgt selbstverständlich unter Wahrung berechtigter Interessen des Kunden; sollten bestimmte Projekte oder Informationen vertraulich zu behandeln sein, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis im Vorfeld.

 

4. Haftung und rechtliche Prüfung

Als Agentur verfügen wir über eine Betriebshaftpflichtversicherung (Allianz), die eintritt, sollte uns im Rahmen unserer Tätigkeit ein Schaden verschuldet entstehen. Unsere Haftung gegenüber dem Kunden für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt wird jedoch – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In einem solchen Fall ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden. Keine Haftungsbeschränkung gilt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen haften wir im gesetzlich vorgesehenen Umfang uneingeschränkt.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir keine Rechtsberatung erbringen und die von uns erstellten Inhalte, Designs oder Kampagnen nicht einer eigenständigen rechtlichen Prüfung unterziehen. Insbesondere prüfen wir nicht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (DSGVO), Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Marken- oder Urheberrechte Dritter für die vom Kunden beauftragten Veröffentlichungen. Die rechtliche Zulässigkeit von geplanten Marketing-Maßnahmen oder Inhalten ist vom Kunden selbst – ggf. durch Hinzuziehen fachkundiger juristischer Beratung – sicherzustellen.

Sollten wir im Laufe des Projekts auf Umstände stoßen, die aus unserer Sicht rechtliche Bedenken hinsichtlich einer vom Kunden gewünschten Maßnahme nahelegen, werden wir den Kunden umgehend darauf hinweisen. Entscheidet der Kunde entgegen unserer Empfehlung, die beanstandete Maßnahme dennoch umzusetzen, schließen wir hierfür jede Haftung aus. In solchen Fällen verpflichtet sich der Kunde, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Umsetzung der betreffenden Maßnahme entstehen.

Im Übrigen haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht für mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Folgeschäden beim Kunden, soweit wir diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

 

5. Korrekturen, Abbruch und Ausfall

In unseren Angeboten sind pro Projekt zwei Korrekturschleifen (Überarbeitungsrunden) enthalten. Das heißt, der Kunde hat im Zuge der Abnahme die Möglichkeit, bis zu zwei Mal Änderungen oder Anpassungen an den Arbeitsergebnissen einzufordern, ohne dass hierfür zusätzliche Kosten entstehen. Weitere Änderungswünsche über diese zwei Runden hinaus gelten als Mehrleistung und werden nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt. Größere inhaltliche oder konzeptionelle Änderungen, die vom ursprünglichen Briefing abweichen, bedürfen gegebenenfalls eines neuen Angebots. Reklamationen, die lediglich den künstlerischen Stil oder die gestalterische Ausführung betreffen, berechtigen nicht zu kostenlosen weiteren Überarbeitungen, sofern wir die vorher vereinbarten Vorgaben erfüllt haben.

Sollte der Kunde das Projekt vorzeitig abbrechen oder kündigen, stellen wir dem Kunden nur die bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen (bzw. bei Pauschalhonoraren den entsprechenden Teilbetrag) in Rechnung. Bereits entstandene Aufwendungen oder Unkosten, die nicht anderweitig verwertbar sind, sind vom Kunden zu tragen. Gesetzliche Kündigungsrechte (z. B. bei Werkverträgen gemäß § 648 BGB) bleiben unberührt; im Falle einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden entfällt eine weitergehende Vergütung natürlich, außer für bis dahin erbrachte Teilleistungen.

Ist ein fixer Produktionstermin (z. B. ein Dreh- oder Fototermin) vereinbart und sagt der Kunde diesen Termin kurzfristig ab (ohne dass wir dies zu vertreten haben), können wir dem Kunden 50 % des vereinbarten Tagessatzes als Ausfallhonorar berechnen. Dies dient dem Ausgleich von bereits eingeplanten Ressourcen und vorbereitenden Arbeiten für diesen Tag. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Absagen seitens der Agentur aus von uns zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit des Fotografen ohne Ersatzmöglichkeit, technische Defekte) bemühen wir uns um schnellstmögliche Nachholung des Termins; ein Schadensersatz für den Kunden ist in solchen Fällen auf nachgewiesene, unmittelbar durch die Absage entstandene Mehraufwendungen beschränkt, soweit nicht in Ausnahmefällen gesetzlich eine weitergehende Haftung besteht.

Nach Übergabe der finalen Ergebnisse (bzw. einer erklärten Abnahme durch den Kunden) hat der Kunde 5 Werktage Zeit, noch etwaige Mängel oder Korrekturwünsche mitzuteilen, sofern diese im Rahmen des ursprünglichen Auftrags liegen. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine schriftliche Rückmeldung, gelten die gelieferten Ergebnisse als vertraglich angenommen und abgenommen. Spätere Änderungswünsche oder Fehleranzeigen können wir dann nur noch auf Kulanzbasis oder gegen zusätzliche Vergütung berücksichtigen, da der Auftrag damit abgeschlossen ist.

 

6. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle von Vertragslücken.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG); zwingende Verbraucherschutzvorschriften am Wohnsitz des Kunden bleiben, soweit anwendbar, unberührt. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur. Sofern der Kunde Verbraucher ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand seines Wohnsitzes.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (Textform im Sinne von § 126b BGB genügt). Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.